Freie Gärten
Lieber Interessent, liebe Interessentin,
aktuell haben wir zwei Gärten zur Verfügung.
Diese Gärten erfordern Arbeit um Sie in einen Vertragskonformen Zustand zu bringen.
Eine genaue Beschreibung finden Sie an den Bildern.
Sie können Sich explizit auf diese Gärten bewerben.
Eine Bewerbung auf diese Gärten bedeutet nicht, dass Sie dadurch auf unsere Warteliste kommen.
Unsere Warteliste ist weiterhin geschlossen.
Die beiden Gärten können wir nur anbieten,
da diese bisher nicht verpachtet werden konnten.
Option 1
Der Garten liegt im vorderen Bereich der Anlage und hat eine Größe von 300 m2.
Eine Ablösesumme ist nicht zu zahlen.
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Die Gartenparzelle entspricht derzeit nicht den Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) und der Kölner Gartenordnung.
Sie besteht hauptsächlich aus einer Rasenfläche, die noch etwas Pflege benötigt, und hat derzeit keine Anpflanzungen.
Eine kleingärtnerische Nutzung ist noch nicht erkennbar.
Ziergehölze sind teilweise vorhanden.
Einige Anpflanzungen entsprechen noch nicht den Vorgaben.
Die Baulichkeiten sind etwas großzügig dimensioniert, und es befinden sich noch Wasserinstallationen in der Laube.
Insgesamt bietet der Garten Potenzial für eine schöne Gestaltung und eine kleingärtnerische Nutzung.
Option 2
Der Garten liegt im vorderen Bereich der Anlage und hat eine Größe von 280 m2.
Die Ablösesumme beläuft sich auf ca. 1500 €
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Diese Gartenparzelle entspricht nicht ganz den Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) und der Kölner Gartenordnung.
Die kleingärtnerische Nutzung beschränkt sich auf einige Obstgehölze. Es gibt zwar zwei Hochbeete für einjährige Kulturen, jedoch werden damit die mindestens erforderlichen 94 m² nicht erreicht.
Die versiegelte Fläche ist etwas größer als erlaubt.
Der Pflegezustand der Parzelle ist für die Jahreszeit jedoch in Ordnung.
Folgende Arbeiten sind bei
Übernahme zu erledigen:
Option 1
- Die Laube mit Freisitz, insgesamt ca. 49 m², ist auf höchstens 24 m² um ca. 25 m²zu reduzieren.
Alle Materialien sind zu entsorgen. - Die Wasserinstallationen an der Spüle in der Laube sind vollständig zu entfernen, auch wenn sie ohne Funktion sein sollten (Wasserhahn, Zu- und abfluss, Leitungen). Alle Löcher sind zu schließen.
- Der in die Erde eingelassene 1000 Liter-Tank an der linken Laubenseite ist auszugraben. Das Loch ist zu verfüllen.
- Folgende Anpflanzungen sind unzulässig und daher mitsamt Wurzelwerk zu roden und zu entsorgen:
Insgesamt ca. 16 lfm. Kirschlorbeer rechts und vorne,
1 Pampasgras mittig am Zaun,
1 Sommerflieder, ca. 3,50 m hoch, - Die gesamte Parzelle ist zu rekultivieren. Dabei sind die Wege- und Terrassenflächen zu reinigen, Unkraut ist zu jäten und es ist eine kleingärtnerische Nutzfläche von mindestens 100 m² anzulegen für Obstgehölze, Kräuter und Gemüsebeete
Option 2
- Es ist eine kleingärtnerische Nutzfläche in Form von Gemüsebeeten anzulegen, so dass diese inkl. Obstgehölzen und Kräutern anschließend mindestens 94 m2 beträgt.
- 15 m² Betonplatten sind von Wegen und/oder Terrassen zu entfernen und zu entsorgen, da die zulässige versiegelte Fläche von 50 m2 überschritten wird.
Bilder
Option 1











Option 2



