FAQ – Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die Häufig gestellten Fragen.
Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden,
zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
A
Auflagen bei Gartenübernahme
Bei Übernahme des Gartens habt Ihr evtl. Auflagen erhalten.
Diese müssen in der Regel je nach Aufwand binnen 2 – 6 Monaten erfüllt werden.
Die genaue Frist entnehmt Ihr bitte dem Übergabeprotokoll.
Solltet Ihr die Auflagen früher erfüllen, so meldet Euch gerne bei unserem Vorstand.
Ausleihen von Gartengeräten
In den Sommermonaten bietet der Verein Samstags nach Rücksprache Geräte zur Ausleihe an.
(z.B. Vertikutierer, Rasenmäher, eine Liste der Geräte finden Sie im Mitgliederbereich)
Bedingungen:
– Vereinsmitglied
– der Personalausweis muss zum Abgleich mitgebracht werden.
– nur nach Anmeldung via Kontaktformular (bis 2 Tage vorher)
– Anfrage muss bestätigt werden.
– Leihdauer: 2h
– kostenfrei
– Geräte müssen sauber und funktionstüchtig zurück gegeben werden.
Eine Erklärung findet Ihr hier.
B
Befahren der Anlage mit einem KFZ
Das Befahren der Anlage mit einem KFZ (auch Roller, Motorrad ect.) ist grundsätzlich verboten.
In Ausnahmefällen wird ein befahren mit einem KFZ nach vorherigem Antrag Mo – Fr vormittags
gestattet.
Bauantrag
Für erlaubnispflichtige Bauten wie Lauben, An- und Umbauten, Gerätehäuser,
überdachte Freisitze und in der Gartenordnung nicht aufgeführte Baulichkeiten,
ist grundsätzlich der schriftliche Antrag auf Erlaubnis über den Verein an
den Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. einzureichen,
soweit die Gartenordnung nichts anderes bestimmt.
Also bedeutet dies:
Auf unserer Website findet Ihr das Formular für Bauanträge.
Dieses muss VOLLSTÄNDIG ausgefüllt werden.
Alle Anlagen wie Skizzen oder ähnliches müssen beigefügt werden.
Das ganze geht dann an den Vorstand (gerne per mail: vorstand@kgv-hoeningen.de).
Wir leiten dann den Bauantrag für euch weiter. Die Rückmeldung erfolgt dann von der Stadt Köln.
F
Fortbildungsmöglichkeiten
eine Auswahl an Fortbildungsmöglichkeiten haben wir euch hier zusammen gestellt.
Ihr findet die Seite auch über das Menü – FAQ/Downloads – Fortbildung.
Die Anmeldung erfolgt hierbei von euch selbst. Evtl. anfallende Kosten müsst Ihr bitte ebenfalls selber tragen.
G
Gemeinschaftsarbeit
Jeder Pächter hat die Pflicht, im laufe eines Kalenderjahres 4 Stunden
Gemeinschaftsarbeit leisten. Hierfür wird es die Möglichkeit
geben, diese an fest definierten Samstagen gemeinschaftlich zu
erfüllen oder später im laufe des Jahres online sich für eine bestimmte
Arbeit zu melden.
Die Termine zur Gemeinschaftsarbeit an den Samstagen werden zeitnah
auf der Website und im Aushang bekannt gegeben.
Versäumt ein Pächter/ eine Pächterin die Pflicht die Arbeit zu verrichten,
so wird jede nicht geleistete Stunde mit dem aktuellen Stundensatz berechnet.
K
Kleingartenmagazin
Das Kleingartenmagazin ist nicht mehr Bestandteil
des Beitrags an den Kreisverband.
Falls Ihr möchtet, könnt Ihr hier ein
kostenpflichtiges Abo des Kleingartenmagazins abschließen.
Kontakt
Wenn Ihr nicht angemeldet seid,
so bekommt Ihr keine spezifischen Kontaktmöglichkeiten angezeigt.
Es wird “nur” die info@kgv-hoeningen.de angezeigt.
Als registriertes Mitglied hingegen stehen Euch weitere Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme zur Verfügung.
Vorzugsweise erreicht Ihr uns per e-mail oder Kontaktformular.
Sollten dringende Dinge zu klären sein, so erreicht Ihr den Vorstand entweder
per WhatsApp oder während der Sprechzeiten telefonisch.
Die Telefonnummern entnehmt Ihr dem Bereich Kontakt (intern).
P
Pachtrechnung
Die Pachtrechnung wird in der Regel im Dezember erstellt.
Die Zustellung der Pachtrechnungen erfolgt meist Anfang Januar.
In Eurem Profil könnt Ihr die Art der Zustellung wählen.
Profil auf unserer Website
Über Euer Profil könnt Ihr viele Dinge digital einfach und schnell erledigen.
Ihr könnt neue Adress- oder Kontaktdaten übermitteln, Eure Daten zur Wasseruhr übermitteln und viele Informationen abrufen.
R
Ruhezeiten
Unsere Ruhezeiten wurden auf der Jahreshauptversammlung wie folgt beschlossen:
1. April bis 31. Oktober
Montag bis Freitag
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
Samstag
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
ab 18:00 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
1. November bis 31. März
Montag bis Samstag
22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
S
Schlüssel
Bei Übergabe des Gartens habt Ihr von uns einen Schlüssel erhalten.
Dieser Schlüssel passt auf alle Gartentore unserer Anlage und
auf die Entsorgungsstation der Toiletten.
Suche – Biete
Auf unserer Website habt Ihr die Möglichkeit z.B.
Hilfe zu erfragen,
Hilfe anzubieten,
Pflanzen zu tauschen oder sonstige Anzeigen aufzugeben.
Die Anzeigen können dabei nur von registrierten Nutzern (Angemeldet) gesehen
und beantwortet werden.
Nachdem Ihr eine Anzeige erstellt habt, wird diese geprüft, ob Sie den Regeln entspricht
und zeitnah freigegeben.
Hier findet Ihr unser digitales “schwarzes Brett”
T
Tore
Die Tore sind bei Einbruch der Dunkelheit zu schließen/ verschließen.
In den Sommermonaten müssen die Tore bis mindestens 19 Uhr offen sein.
In den Wintermonaten können diese auch früher geschlossen werden.
Den benötigten Schlüssel habt Ihr von uns bei Gartenübergabe erhalten.
Toilette Entsorgungsstation
Unser Verein verfügt über eine Entsogungsstation für die (Chemie-) Toiletten.
Die Entsorgungsstation findet Ihr in unserem Vereinsheim.
Wenn Ihr vom Parkplatz auf unser Vereinsheim zugeht, seht Ihr zwei Garagentore.
Links geht es in die Gartenanlage. Ganz rechts führt ein kleiner Gang neben unser Vereinsheim.
Hier findet Ihr eine weisse Feuerschutztüre. Den Schlüssel für das Schloss habt Ihr bei
Gartenübernahme von uns erhalten. Es ist der gleiche Schlüssel, wie für die Gartentore.
V
Versicherung
Jeder Garten hat eine Standard Versicherung.
Diese beträgt aktuell für die LAUBE 10.000€.
Euer Inventar ist bis 2.000€ versichert.
Es besteht die Möglichkeit diese Summen zu erhöhen!
Ihr könnt die LAUBE bis zu einem NEUWERT von maximal 40.000€ versichern und den INHALT bis zu einem Neuwert von maximal 10.000€.
Alle Unterlagen und Anträge zur Versicherung findet Ihr hier.
Versichert sind gartenübliche Gegenstände.
Ihr könnt auch Eure evtl. vorhandenen Solaranlagen und eine Unfallversicherung abschließen.
Bitte bedenkt, dass es sich um den NEUWERT handelt!
Den Wert Eurer Versicherungssumme der Laube habt Ihr bei einer Räumung des Geländes zur Verfügung.
Auch hier der Gedankenanstoß: Viele Dächer sind mit Asbest belastet. Diese Entsorgung ist sehr kostenintensiv!
Ein kleines Beispiel
Eure Laube brennt ab!
– Standardsummen:
Abriss und Entsorgung aller Sachen maximal 10.000€
Neuaufbau: 10.000€
Inventar neu kaufen (mit Beleg) maximal 2.000€
Zusammen maximal 22.000€
– maximal Versicherungsschutz:
Abriss und Entsorgung aller Sachen maximal 40.000€
Neuaufbau maximal 40.000€
Inventar neu kaufen (mit Beleg) maximal 10.000€
Zusammen maximal 90.000€
Wie hoch Ihr versichern wollt, müsst Ihr wissen.
Im Zweifel kostet die Entsorgung der Laube schon mehr, als die Standard Summe!
Verplomben der Wasseruhren
Die Wasseruhren werden in der Regel 2 Wochen nach dem
aufdrehen des Wassers verplombt. Bitte stellt sicher,
dass der Zugang zu Eurer Wasseruhr in diesem Zeitraum
gewährleistet ist.
Ein Termin muss hierfür nicht von Euch vereinbart werden.
W
Wasseruhr
Jeder Garten verfügt über eine Wasseruhr.
Die Wasseruhren sind für 6 Jahre geeicht und
müssen dann erneuert oder geeicht werden.
Das Datum der Eichung entnehmt Ihr der Wasseruhr.
In Eurem Profil auf unserer Seite könnt Ihr einsehen,
wann Ihre Wasseruhr spätestens erneuert werden muss.
Zusätzlich könnt Ihr einsehen,
welche Wasseruhr bei Euch verbaut ist.
Hier habe ich euch mal die üblichen Wasseruhren beim
Toom Baumarkt verlinkt:
große Wasseruhr 3/4″ Anschluss
kleine Wasseruhr 1/2″ Anschluss
kleine Wasseruhr 3/4″ Anschluss
Bei einem Defekt der Wasseruhr ist diese unverzüglich zu erneuern.
Die neue Zählernummer übermittelt Ihr uns bitte ebenfalls wie den Endstand der alten Wasseruhr.
Einmal im Jahr – in der Regel im Herbst werden die Uhren abgelesen.
Der Termin wird im Schaukasten und auf unserer Website bekannt gegeben.
Um uns die Arbeit zu erleichtern, würden wir uns freuen, wenn Ihr uns den Zählerstand
eigenständig über die Website übermittelt.
Sollten wir keinen Zählerstand von Euch übermittelt bekommen,
besteht am Termin zum ablesen der Wasseruhr Anwesenheitspflicht.
Gärten, deren Zählerstände nicht vorliegen werden pauschal berechnet.
Eine Erklärung der Funktion findet Ihr hier.