01/2021
Beschluss zum zeitlich befristeten Bestandsschutz von Bäumen und Hecken
durch den Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün im Stadtrat der Stadt Köln
bis zur Verabschiedung der neuen Gartenordnung (voraussichtlich zum Ende 2021)
Information der Stadt Köln
"Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün hat am 21.01.2021 über den Bestandsschutz von Bäumen und Hecken in Kleingartenanlagen abgestimmt und folgenden Beschluss
gefasst:
Ab sofort gilt in allen Kölner Kleingartenanlagen, die unter die Gartenordnung der Stadt Köln fallen, ein Bestandsschutz für Hecken und Baumbestände
Verstöße gegen die Wuchshöhe werden nicht sanktioniert. Dieser Bestandsschutz ist zeitlich befristet bis zur Veröffentlichung einer für dieses Jahr zu erwartenden Neufassung der
Gartenordnung.
Diese Forderung der Politik schließt somit auch
Baumfällungen bei einem Pächterwechsel aus. Da der befristete Bestandsschutz dem Erhalt der Gehölze dient, muss ihre fortlaufende Pflege jedoch gesichert sein. Folglich sind Formschnitthecken
weiterhin als solche zu erhalten."
Ergänzende Information des Kreisverbandes
"Wir möchte Sie darüber informieren, dass der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün im Stadtrat der Stadt Köln in seiner Sitzung vom 21.01.2021 einen Beschluss
gefasst hat, der für Hecken und Baumbestände in Kleingartenanlagen einen zeitlich befristeten Bestandsschutz vorsieht. Dieser vorläufige Bestandsschutz soll bis zur Verabschiedung einer neuen
Gartenordnung gelten. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass dieser Beschluss unseres Erachtens nicht die bisher geltenden Regelungen zur Wuchshöhe von Anpflanzungen in § 8 der Gartenordnung
außer Kraft setzt. Ebenso wenig wird damit die Regelung in § 5 des Pachtvertrages ungültig. Dennoch wird der Kreisverband bis zur Neufassung der Gartenordnung Verstöße gegen diese Regelungen im
laufenden Pachtverhältnis nicht verfolgen und auch nicht sanktionieren.
Im Rahmen von Pächterwechseln werden Verstöße gegen diese Regelungen auch weiterhin in der Wertermittlung aufgeführt. In diesem Zusammenhang erteilte Auflagen werden
durch die Wertermittler aber mit einem Hinweis auf den Beschluss versehen. Da noch ungewiss ist, welche Regelungen in eine neuen Gartenordnung Eingang finden werden, möchten wir damit dem
scheidenden Pächter einen Hinweis auf den Verstoß mitteilen und ihm bis zur neuen Gartenordnung freistellen, wie er damit umgeht.
Gleichzeitig soll dieser Hinweis auch dem neuen Pächter mitteilen, dass ein Verstoß gegen die aktuelle Gartenordnung vorliegt und er je nach dem, was in der neuen Gartenordnung vereinbart wird, mit
möglichen Folgekosten rechnen muss. Daher wird die Auflage zwar in der Liste der Auflagen aufgeführt und mit einem Wert belegt. Im
Gesamtwert der Auflagen und auch beim Endergebnis wird er jedoch nicht berücksichtigt. Wir hoffen damit eine Lösung gefunden zu haben, die einerseits den Beschluss des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün
berücksichtigt, uns andererseits aber keine Rechtsunsicherheiten in der Zukunft schafft.
08/2020
Gruben
Aus aktuellem Anlass weisen wir Euch darauf hin, dass alle Gruben, die nach 1991 gebaut wurden oder bei den Gärten, bei denen ein Pächterwechsel nach 1991 stattfand, geschlossen
sein müssen. Bestandsschutz gilt nur für Gruben, die vor 1991 gebaut wurden, deren Pächter nicht gewechselt haben seit 1991 und die in einwandfreiem Zustand sind und regelmäßig geleert werden.
Dies ist festgelegt in der Gartenordnung der Stadt Köln und des Kreisverbandes im §4 (Ordnung am Ende der Seite als PDF downloadbar). Nachdem die Stadt wieder auf dieses Thema aufmerksam geworden
ist, kann es zu hohen Bußgeldern kommen! Bitte setzt EUch zeitnah mit dem Thema auseinander und schließt ggf. Eure Grube.
Wir empfehlen die Nutzung einer Komposttoilette.
Müll, Ratten, Grünschnitt
Wir bitten nach wie vor darum, keinen Müll mehr in der
Anlage zu entsorgen. Aufgrund von Rattenbefall ist es zwingend erforderlich, dass ausnahmslos jede/e Pächter/in darauf zu achten hat, dass der eigene Müll zuhause entsorgt
wird. Ratten können Krankheiten
übertragen! Zum Schutz von unseren Kindern und auch den Tieren, werfen Sie bitte auch keine Essensreste achtlos weg. VIELEN DANK!
Sollte weiterhin Grünschnitt illegal in der Gartenanlage entsorgt werden, werden die Entsorgungskosten auf alle Gartenpächter umgelegt. Wir bitten Sie doch gemeinschaftlich dafür zu sorgen, das unsere Gartenanlage sauber bleibt. In der Vergangenheit ist verstärkt aufgefallen, dass die Wege außerhalb der Gärten wenig bis gar nicht gepflegt werden. Dies muss zwingend geändert werden.
Adress- und Telefonnummeränderungen
Bitte melden Sie uns dringend jegliche Änderungen, da dies für den Verein ansonsten mit enormem Verwaltungsaufwand und hohen Kosten verbunden ist.