02/2021
Abwasser Grenzwerte nicht eingehalten
Auf Grund von Auffälligkeiten des Abwassers bei der letzten Gruben-Abpumpung hat das Klärwerk Köln-Weiden/ Stadtentwässerungsbetriebe Köln eine Probenentnahme und Untersuchung angesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass die Grenzwerte für Kupfer, Zink, Phosphor und Lipophile Stoffe übertreten wurden.
Dies kann nur passieren, wenn Stoffe ins Klo gelangen, die dort üblicherweise nicht hingehören!
Jegliche Entsorgung von Düngemitteln, Ölen, Chemikalien, Stoffbinden/Windeln, Grillgut/resten in den Abwassergruben etc. ist strengstens untersagt!
Wir möchten an dieser Stelle nochmal darauf hinweisen, dass wir uns mit unserer Anlage in einem WASSERSCHUTZGEBIET befinden und sämtliche chemischen Verunreinigungen des
Bodens nicht akzeptabel sind und eine Existenz-Gefährdung der Anlage bedeuten. Dies trifft auch auf alle möglichen illegal vorhanden Gruben zu.
Ggf. müssen wir bei der nächsten Abpumpaktion eine Einzelprobe-Entnahme der verbliebenen Gruben ansetzen (mit Mehrkosten verbunden), da ein wiederkehrender Vorfall bedeuten würde, dass sämtliche
Gruben in Zukunft nicht mehr abgepumpt würden. Über das weitere Vorgehen informieren wir zum gegebenen Zeitpunkt.
01/2021
Beschluss zum zeitlich befristeten Bestandsschutz von Bäumen und Hecken
durch den Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün im Stadtrat der Stadt Köln
bis zur Verabschiedung der neuen Gartenordnung (voraussichtlich zum Ende 2021)
Information der Stadt Köln
"Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün hat am 21.01.2021 über den Bestandsschutz von Bäumen und Hecken in Kleingartenanlagen abgestimmt und folgenden Beschluss
gefasst:
Ab sofort gilt in allen Kölner Kleingartenanlagen, die unter die Gartenordnung der Stadt Köln fallen, ein Bestandsschutz für Hecken und Baumbestände
Verstöße gegen die Wuchshöhe werden nicht sanktioniert. Dieser Bestandsschutz ist zeitlich befristet bis zur Veröffentlichung einer für dieses Jahr zu erwartenden Neufassung der
Gartenordnung.
Diese Forderung der Politik schließt somit auch
Baumfällungen bei einem Pächterwechsel aus. Da der befristete Bestandsschutz dem Erhalt der Gehölze dient, muss ihre fortlaufende Pflege jedoch gesichert sein. Folglich sind Formschnitthecken
weiterhin als solche zu erhalten."
Ergänzende Information des Kreisverbandes
"Wir möchte Sie darüber informieren, dass der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün im Stadtrat der Stadt Köln in seiner Sitzung vom 21.01.2021 einen Beschluss
gefasst hat, der für Hecken und Baumbestände in Kleingartenanlagen einen zeitlich befristeten Bestandsschutz vorsieht. Dieser vorläufige Bestandsschutz soll bis zur Verabschiedung einer neuen
Gartenordnung gelten. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass dieser Beschluss unseres Erachtens nicht die bisher geltenden Regelungen zur Wuchshöhe von Anpflanzungen in § 8 der Gartenordnung
außer Kraft setzt. Ebenso wenig wird damit die Regelung in § 5 des Pachtvertrages ungültig. Dennoch wird der Kreisverband bis zur Neufassung der Gartenordnung Verstöße gegen diese Regelungen im
laufenden Pachtverhältnis nicht verfolgen und auch nicht sanktionieren.
Im Rahmen von Pächterwechseln werden Verstöße gegen diese Regelungen auch weiterhin in der Wertermittlung aufgeführt. In diesem Zusammenhang erteilte Auflagen werden
durch die Wertermittler aber mit einem Hinweis auf den Beschluss versehen. Da noch ungewiss ist, welche Regelungen in eine neuen Gartenordnung Eingang finden werden, möchten wir damit dem
scheidenden Pächter einen Hinweis auf den Verstoß mitteilen und ihm bis zur neuen Gartenordnung freistellen, wie er damit umgeht.
Gleichzeitig soll dieser Hinweis auch dem neuen Pächter mitteilen, dass ein Verstoß gegen die aktuelle Gartenordnung vorliegt und er je nach dem, was in der neuen Gartenordnung vereinbart wird, mit
möglichen Folgekosten rechnen muss. Daher wird die Auflage zwar in der Liste der Auflagen aufgeführt und mit einem Wert belegt. Im
Gesamtwert der Auflagen und auch beim Endergebnis wird er jedoch nicht berücksichtigt. Wir hoffen damit eine Lösung gefunden zu haben, die einerseits den Beschluss des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün
berücksichtigt, uns andererseits aber keine Rechtsunsicherheiten in der Zukunft schafft.
08/2020
Gruben
Aus aktuellem Anlass weisen wir Euch darauf hin, dass alle Gruben, die nach 1991 gebaut wurden oder bei den Gärten, bei denen ein Pächterwechsel nach 1991 stattfand, geschlossen
sein müssen. Bestandsschutz gilt nur für Gruben, die vor 1991 gebaut wurden, deren Pächter nicht gewechselt haben seit 1991 und die in einwandfreiem Zustand sind und regelmäßig geleert werden.
Dies ist festgelegt in der Gartenordnung der Stadt Köln und des Kreisverbandes im §4 (Ordnung am Ende der Seite als PDF downloadbar). Nachdem die Stadt wieder auf dieses Thema aufmerksam geworden
ist, kann es zu hohen Bußgeldern kommen! Bitte setzt EUch zeitnah mit dem Thema auseinander und schließt ggf. Eure Grube.
Wir empfehlen die Nutzung einer Komposttoilette.
05/2020
Wuchshöhe von Formschnitthecken
Wir bitten alle Pächterinnen und Pächter die Gartenordnung bezüglich der Heckenhöhen einzuhalten und die Hecken entsprechend zurückzuschneiden.
80% der Gärten haben zu hohe Hecken und/oder ungepflegte Grünstreifen.
Bitte schneiden Sie Ihre Hecken wie folgt und entfernen Sie ggf. Bäume im Heckenbereich:
Hintergrund:
Das äußere Erscheinungsbild, wie in der Gartenordnung vorgeschrieben, ist sehr wichtig, da die Stadt Köln mittlerweile verstärkt darauf achtet und entsprechende Rundgänge macht. Es gibt Äußerungen (siehe Interview im Kölner Stadt-Anzeiger), die Begehrlichkeiten Dritter an Kleingartenflächen zeigen (z.B. solche Flächen zum Wohnungsbau zu nutzen). Es ist daher in Zukunft wichtig, dass wir darauf achten, dass die Regeln aus der Gartenordnung und dem Bundeskleingartengesetz eingehalten werden. Nur wenn wir uns daran halten, werden Pachtverträge des Kreisverbandes mit der Stadt verlängert und die Anlage durch das Bundeskleingartengesetz geschützt. Dies betrifft neben den Heckenhöhen und Wegepflege insbesondere auch Bebauungsvorschriften. Wir möchten daher alle Pächterinnen und Pächter um mehr Solidarität und Mithilfe bitten.
05/2020
Bitte um Prävention der SARS-CoV-2 -Ausbreitung und Hilfe in der (Garten-)nachbarschaft
Liebe Pächterinnen und Pächter, liebe Gartenfreunde,
auf Grund der aktuellen Situation zur Prävention der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 möchten auch wir Sie bitten, den allgemeinen Verhaltensempfehlungen der Bundes- und Landesregierung
sowie der Stadt Köln nachzugehen. Bitte schränken Sie auch die sozialen Kontakte innerhalb des Kleingartenvereins ein und halten Sie ausreichend Abstand zu Ihren Nachbarn und anderen
KleingärtnerInnen. Gerade in den Kleingartenvereinen sind viele Mitglieder, die zur Risikogruppe gehören. Bitte schützen Sie Ihre Mitmenschen und helfen Sie,
wo notwendig (z.B. Bewässerung, Pflege des Gartens usw.).
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien die bestmögliche Gesundheit und hoffen auf eine baldige Rückkehr zum ‚normalen‘ Geschehen.
05/2020
Keine Jahreshauptversammlung am 15.05.2020
Liebe Pächterinnen und Pächter, liebe Gartenfreunde,
der geplante Termin der Jahreshauptversammlung am 15. Mai kann leider nicht stattfinden auf Grund der Corona-Krise. Über einen möglichen Ausweichtermin informieren wir Sie.
05.03.2020
Karrenplatz
Liebe Pächterinnen und Pächter, liebe Gartenfreunde,
leider wird der Karrenplatz zur Müllablagerung genutzt. Aus diesem Grund bitten wir Euch, Eure Einkaufs- und Transportwagen bis zum 5. April 2020
wegzuräumen oder zu entsorgen. Ansonsten werden von uns die Schlösser aufgebrochen und die Wagen über den Verein entsorgt. Dies ist wiederum mit enormen Kosten verbunden. Grundsätzlich gilt ab
dem 5. April 2020 ein Verbot dort Wagen abzustellen sowie jeglichen Müll zu hinterlassen.
21.01.2020
Stellungnahme zur einmaligen Umlagenzahlung
Liebe Pächterinnen und Pächter, liebe Gartenfreunde,
wir, der neue Vorstand, bedanken uns bei dem zahlreichen Zuspruch den wir in den ersten Wochen unserer Arbeit von Euch bekommen haben sowie für das entgegengebrachte Verständnis. Gleichzeitig gab
es vereinzelt aber auch Unverständnis, weshalb wir nochmal die Situation näher aufklären möchten. Hierzu zitieren wir aus einem Schreiben das Kreisverbands an eines unserer
Vereinsmitglieder:
"Es hat sich jedes Mitglied durch Nichtstun an der Sache beteiligt und das Handeln des [alten Vorstands] damit geduldet. [...] Der neue Vorstand versucht jetzt, das Überleben des Vereins zu
sichern und ist gezwungen unpopuläre Entscheidungen zu treffen. [Nichtzahlungen] gefährden den Bestand des Kleingartenvereins und auch der Kleingartenanlage, denn es droht neben der Insolvenz die
Gefahr, dass der Verein die Gemeinnützigkeit verliert und damit mehr berechtigt wäre, die Gartenanlage zu verwalten. Die Verwaltung müsste dann durch bezahlte Arbeitskräfte erledigt werden,
was für jeden Pächter zusätzliche Kosten in Höhe von 300,00-500,00 € im Jahr bedeuten würde."
Auf Anfrage können wir das Schreiben des Kreisverbands zur Einsicht vorlegen.
Wir weisen ebenfalls darauf hin, dass die Festsetzung der Umlage durch den erweiterten Vorstand laut der Vereinssatzung von 2014 § 10, Absatz 2 jährlich bis auf
ein Vierfaches des Mitgliedsbeitrages möglich ist (dies könnte also auch ein Beitrag von 160,00 € jährlich bedeuten).
Wir bitten daher alle Mitglieder um die fristgerechte Zahlung sowohl der Pacht als auch der einmaligen Umlage (andernfalls drohen Mahnung und Kündigung), damit wir schnellstmöglichst wieder
handlungsfähig sind und uns wieder der eigentlichen Vereinsarbeit widmen können.
17.01.2020
Pachtzahlungen
Liebe Pächterinnen und Pächter, liebe Gartenfreunde,
Pachtzahlungen werden nur noch per Überweisung oder von der 1. oder 2. Kassiererin in Bar angenommen. Der Vorstandsvorsitz und dessen Stellvertreter sowie der restliche Vorstand nimmt keine Barzahlungen an.
Die Quittung ist eigenverantwortlich aufzubewahren. Für eine Bar-Übergabe ist ein Termin mit der Kassiererin zu vereinbaren (Anrufe nur während der Geschäftszeiten) mit Rücksicht auf ihren
Terminkalender.
Es erfolgen keine Freistellungen mehr von Pachtzahlungen, das betrifft auch die Mitglieder des Vorstands.
17.01.2020
Alte und neue Wasseruhren
Liebe Pächterinnen und Pächter, liebe Gartenfreunde,
es ist ab sofort nicht mehr gestattet, die Wasseruhr nach Ablauf des Eichdatums oder bei Defekt ohne Absprache zu wechseln. Eigens gekaufte Wasseruhren dürfen nicht mehr eingebaut werden (nur bei Wasseruhrenwechsel, alle aktuellen Wasseruhren mit gültigem Eichdatum werden bis zu diesem Gültigkeitsdatum genutzt). Wasseruhren müssen zukünftig beim Vorstand gekauft werden, um Missbrauch vorzubeugen und langfristig eine einheitliche Wasseruhrenverteilung zu erreichen. Die Meldung beim Eichamt ist so sehr viel leichter, wenn nur ein Typ Wasseruhr gemeldet werden muss. Sobald eine Wasseruhr kaputt ist oder das Eichdatum erreicht ist, muss dies dem Vorstand gemeldet werden. Der/die Pächter/in ist für den Einbau der vom Vorstand gekauften Wasseruhr dann selbst zuständig. Der Einbau sollte innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Anschließend wird die Wasseruhr vom Vorstand verplombt.
17.01.2020
Ablesen der Wasseruhren
Liebe Pächterinnen und Pächter, liebe Gartenfreunde,
selbst abgelesene Wasseruhrstände werden ab sofort nicht mehr akzeptiert. Ablesungen werden nur noch durch den Vorstand durchgeführt. Es wird rechtzeitig ein Ablesetermin bekanntgegeben, bei dem der Pächter/die Pächterin persönlich anwesend sein muss. Dies gilt ebenfalls beim Aufdrehen des Wassers im Frühjahr. Wenn der/die Pächter/in verhindert ist zu diesem Termin, kann ein Vertreter (z.B. Gartennachbar oder Familienmitglied) anwesend sein. Geht dies nicht, muss ein alternativer Termin mit dem Vorstand vereinbart werden. Die Wasseruhren müssen generell frei zugänglich sein und nicht verbaut – oder zugewachsen sein.
Müll, Ratten, Grünschnitt
Wir bitten nach wie vor darum, keinen Müll mehr in der
Anlage zu entsorgen. Aufgrund von Rattenbefall ist es zwingend erforderlich, dass ausnahmslos jede/e Pächter/in darauf zu achten hat, dass der eigene Müll zuhause entsorgt
wird. Ratten können Krankheiten
übertragen! Zum Schutz von unseren Kindern und auch den Tieren, werfen Sie bitte auch keine Essensreste achtlos weg. VIELEN DANK!
Sollte weiterhin Grünschnitt illegal in der Gartenanlage entsorgt werden, werden die Entsorgungskosten auf alle Gartenpächter umgelegt. Wir bitten Sie doch gemeinschaftlich dafür zu sorgen, das unsere Gartenanlage sauber bleibt. In der Vergangenheit ist verstärkt aufgefallen, dass die Wege außerhalb der Gärten wenig bis gar nicht gepflegt werden. Dies muss zwingend geändert werden.
Adress- und Telefonnummeränderungen
Bitte melden Sie uns dringend jegliche Änderungen, da dies für den Verein ansonsten mit enormem Verwaltungsaufwand und hohen Kosten verbunden ist.